Brustsprechstunde

Mammasonografie (Ultraschall der Brustdrüse)

Die Mammasonografie ist die Ultraschalluntersuchung der Brustdrüse. Es handelt sich um ein bildgebendes Verfahren zur Diagnostik gut- und bösartiger Veränderungen des Brustgewebes.

Neben der Röntgenmammografie ist die Mammasonografie ein medizinisch-wissenschaftlich anerkanntes Verfahren zur Früherkennung von Brustkrebs.

Dies ist die häufigste bösartige Erkrankung der Frau (ca. 1 von 10 Frauen erkrankt in ihrem Leben an Brustkrebs).

Vorzüge gegenüber der Röntgenmammografie bestehen vor allem bei Frauen mit einem dichten Brustdrüsengewebe. Die Anwendung ist unkompliziert, hat keine Strahlenbelastung und verursacht keine Schmerzen. Der Ultraschall ist absolut nebenwirkungsfrei und ungefährlich.

Bösartige Erkrankungen können so sicher erkannt und rechtzeitig therapiert werden.

Grundsätzlich gilt, dass keine einzelne bildgebende Untersuchungsmethode der Brust jeden Brustkrebs entdecken kann.

Bei der Untersuchung wird ein durchsichtiges wasserhaltiges Gel auf die Brust aufgetragen. Der Schallkopf wird mit sanftem Druck über die Brust bewegt, die Bilder des Gewebes werden auf einen Bildschirm übertragen – das Untersuchungsergebnis liegt damit sofort vor.

Die Mammasonografie kann in kurzen Zeitintervallen eingesetzt und optisch auf dem Monitor mitverfolgt werden. Das Miterleben der Untersuchung auf einem Bildschirm kann helfen, bestehende Ängste abzubauen.

Als neues bildgebendes Verfahren steht Ihnen nun auch die Elastographie zur Verfügung. Durch Ausübung eines geringen Drucks von außen wird der Widerstand des Gewebes analysiert, hierdurch kann eine verbesserte Diagnostik von auffälligen Befunden stattfinden.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten eine Ultraschalluntersuchung der Brust nur bei tastbaren Knoten oder Auffälligkeiten, nicht jedoch als Vorsorgeuntersuchung.

Ihr Nutzen:

Die Mammasonografie ist ein ausgereiftes, ungefährliches und wertvolles diagnostisches Verfahren. Es dient Ihrer Gesundheitsvorsorge.

Die Kosten berechnen sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).